Amtsgericht Köln, 2015-03-30, 137 C 542/14

137 C 542/14Court of First InstanceMar 30, 2015

Full text

Amtsgericht Köln — 137 C 542/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-03-30

Aktenzeichen: 137 C 542/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0330.137C542.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 137

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 400,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2014 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 58 % die Klägerin und zu 42 % der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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