Amtsgericht Köln, 2015-06-30, 215 C 38/15

215 C 38/15Court of First InstanceJun 30, 2015

Full text

Amtsgericht Köln — 215 C 38/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-30

Aktenzeichen: 215 C 38/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2015:0630.215C38.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 215

Tenor

  1. Das Versäumnisurteil vom 13.03.2015 wird aufgeboben und die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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