Amtsgericht Köln, 2016-01-11, 142 C 392/14

142 C 392/14Court of First InstanceJan 11, 2016

Regest

Reisevertragsrecht: Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzkäufen bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks am Urlaubsort

Full text

Amtsgericht Köln — 142 C 392/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-11

Aktenzeichen: 142 C 392/14

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0111.142C392.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Reisevertragsrecht: Zur Erstattungsfähigkeit von Ersatzkäufen bei verspätetem Eintreffen des Reisegepäcks am Urlaubsort

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 165,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 514,02 Euro seit dem 18.06.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 44 % und die Beklagte zu 56 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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