215 C 146/15•Amtsgericht Köln, 2016-03-08, 215 C 146/15
Full text
Amtsgericht Köln — 215 C 146/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-08
Aktenzeichen: 215 C 146/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0308.215C146.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 215
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 5.835,10 zuzüglich 5 % Punkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.07.2015 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin wegen zu vollstreckender Kosten in Höhe von EUR 1.000,00 ohne Sicherheitsleistung; für die Klägerin im Übrigen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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