140 C 243/15•Amtsgericht Köln, 2016-03-17, 140 C 243/15
Amtsgericht Köln, 2016-03-17, 140 C 243/15
140 C 243/15Court of First InstanceMar 17, 2016
Full text
Amtsgericht Köln — 140 C 243/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-17
Aktenzeichen: 140 C 243/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0317.140C243.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 140
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 2) 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 17.09.2015 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Der Kläger zu 1) trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. Die übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2) zu 17 % und die Beklagte zu 83 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Die Berufung wird zugelassen.
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