Amtsgericht Köln, 2016-03-22, 138 C 569/15

138 C 569/15Court of First InstanceMar 22, 2016

Full text

Amtsgericht Köln — 138 C 569/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-03-22

Aktenzeichen: 138 C 569/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0322.138C569.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.138

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger jeweils 275,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.06.2015 zu zahlen.

  2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

  3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger jeweils 43%, die Beklagte 14%.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils voll-

streckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite

vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.

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