Amtsgericht Köln, 2016-04-19, 263 C 129/15

263 C 129/15Court of First InstanceApr 19, 2016

Full text

Amtsgericht Köln — 263 C 129/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-19

Aktenzeichen: 263 C 129/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0419.263C129.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abteilung 263

Tenor

Die Beklagte wird verurteil, an die Klägerin 1.023,89 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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