Amtsgericht Köln, 2016-04-27, 276 C 225/15

276 C 225/15Court of First InstanceApr 27, 2016

Full text

Amtsgericht Köln — 276 C 225/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-27

Aktenzeichen: 276 C 225/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0427.276C225.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 276

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 606,41 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit dem 13.11.2015 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagte darf die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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