Amtsgericht Köln, 2016-06-27, 142 C 63/16

142 C 63/16Court of First InstanceJun 27, 2016

Regest

Reisevertragsrecht: Keine Haftung des Reiseveranstalters für Diebstahl eines Zimmersafe aus dem Hotelzimmer.

Full text

Amtsgericht Köln — 142 C 63/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-06-27

Aktenzeichen: 142 C 63/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0627.142C63.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Reisevertragsrecht: Keine Haftung des Reiseveranstalters für Diebstahl eines Zimmersafe aus dem Hotelzimmer.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, soweit nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in der gleichen Höhe geleistet hat.

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