142 C 67/16•Amtsgericht Köln, 2016-06-27, 142 C 67/16
Amtsgericht Köln, 2016-06-27, 142 C 67/16
142 C 67/16Court of First InstanceJun 27, 2016
Regest
Reisevertragsrecht: Keine Anrechnung von Fluggutscheinen nach Art. 12 FluggastVO auf Ansprüche auf Reisepreisminderung
Full text
Amtsgericht Köln — 142 C 67/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-27
Aktenzeichen: 142 C 67/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0627.142C67.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 142
Leitsätze
Reisevertragsrecht: Keine Anrechnung von Fluggutscheinen nach Art. 12 FluggastVO auf Ansprüche auf Reisepreisminderung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 1.) 688,34 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2015 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger zu 2.) und 3.) jeweils 68,83 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.09.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles vollstreckbaren Betrages abzuwenden soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteiles jeweils vollstreckbaren Betrages geleistet haben.
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