Amtsgericht Köln, 2016-08-02, 263 C 44/16

263 C 44/16Court of First InstanceAug 2, 2016

Full text

Amtsgericht Köln — 263 C 44/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-08-02

Aktenzeichen: 263 C 44/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0802.263C44.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 263

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 855,41 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.04.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 68 % und die Klägerin zu 32 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beide Parteien dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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