223 C 31/16•Amtsgericht Köln, 2016-08-23, 223 C 31/16
Full text
Amtsgericht Köln — 223 C 31/16 — Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2016-08-23
Aktenzeichen: 223 C 31/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0823.223C31.16.00
Dokumenttyp: Teil-Versäumnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: Abt. 223
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 3.168,46 nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 24.03.2016 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger 406,50 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 24.03.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 57' %, die Beklagte trägt 43 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Zwangvollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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