642 Ls 270/16•Amtsgericht Köln, 2016-09-14, 642 Ls 270/16
Amtsgericht Köln, 2016-09-14, 642 Ls 270/16
642 Ls 270/16Court of First InstanceSep 14, 2016
Full text
Amtsgericht Köln — 642 Ls 270/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-14
Aktenzeichen: 642 Ls 270/16
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:0914.642LS270.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 642
Tenor
- Der Angeklagte ist schuldig
des Schwarzfahrens, des Diebstahls in Tateinheit mit Sachbeschädigung und des unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes
und
des dreifachen Ladendiebstahls.
Er wird zu einer
Einheitsjugendstrafe von 6 Monaten
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte
freigesprochen .
Verfall oder Einziehung der asservierten 400 € werden nicht angeordnet betreffend das verbundene Verfahren 642 Ls 332/16 .
Dem Angeklagten steht keine Entschädigung nach dem StrEG zu für die in diesem Verfahren erlittene Untersuchungshaft.
Auf Kosten und Auslagen wird verzichtet.
Angew. Vorschr.: §§ 242 Abs.1, 265a, 303, 52, 53 StGB; 29 Abs.1Nr.3 BtMG; 1, 105 JGG
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