Amtsgericht Köln, 2016-11-04, 264 C 214/15

264 C 214/15Court of First InstanceNov 4, 2016

Full text

Amtsgericht Köln — 264 C 214/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-11-04

Aktenzeichen: 264 C 214/15

ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1104.264C214.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt.264

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte jeweils zu 50 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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