264 C 214/15•Amtsgericht Köln, 2016-11-04, 264 C 214/15
Full text
Amtsgericht Köln — 264 C 214/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-04
Aktenzeichen: 264 C 214/15
ECLI: ECLI:DE:AGK:2016:1104.264C214.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.264
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 76,86 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.03.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und der Beklagte jeweils zu 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
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