Amtsgericht Köln, 2017-03-06, 142 C 57/16

142 C 57/16Court of First InstanceMar 6, 2017

Regest

Montrealer Übereinkommen: Zu den Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses der Fluggesellschaft nach Art. 31 Abs. 4 MÜ bei abhanden gekommenen Kofferinhalt.

Full text

Amtsgericht Köln — 142 C 57/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-06

Aktenzeichen: 142 C 57/16

ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0306.142C57.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Abt. 142

Leitsätze

Montrealer Übereinkommen: Zu den Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses der Fluggesellschaft nach Art. 31 Abs. 4 MÜ bei abhanden gekommenen Kofferinhalt.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.

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