269 C 71/17•Amtsgericht Köln, 2017-08-09, 269 C 71/17
Full text
Amtsgericht Köln — 269 C 71/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-08-09
Aktenzeichen: 269 C 71/17
ECLI: ECLI:DE:AGK:2017:0809.269C71.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 269
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.586,43 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.01.2016 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 334,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.04.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 77 % und die Klägerin zu 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.