268 C 153/19•Amtsgericht Köln, 2019-12-17, 268 C 153/19
Amtsgericht Köln, 2019-12-17, 268 C 153/19
268 C 153/19Court of First InstanceDec 17, 2019
Full text
Amtsgericht Köln — 268 C 153/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-17
Aktenzeichen: 268 C 153/19
ECLI: ECLI:DE:AGK:2019:1217.268C153.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 268
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1827,51 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 181,05 € seit 27.07.2018, aus 1128,71 € seit dem 20.02.2019, aus 233,80 € seit dem 06.03.2019, aus 96,27 € seit dem 10.05.2019 und aus 187,68 € seit dem 10.05.2019 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 243,70 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.07.2019 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 23 % und die Beklagte 77 %.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Für die Beklagte ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvollstreckung kann durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abgewendet werden, wenn ich zuvor die Beklagte Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages geleistet hat.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.