Amtsgericht Emmerich am Rhein, 2011-11-22, 9 C 233/11

9 C 233/11Court of First InstanceNov 22, 2011

Full text

Amtsgericht Emmerich am Rhein — 9 C 233/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-22

Aktenzeichen: 9 C 233/11

ECLI: ECLI:DE:AGKLE2:2011:1122.9C233.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.076,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.10.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seiner Prozessbevollmächtigten den Gebührenschaden in Höhe von 272,87 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.10.2011 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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