Amtsgericht Emmerich am Rhein, 2016-05-18, 80 VI 268/15

80 VI 268/15Court of First InstanceMay 18, 2016

Full text

Amtsgericht Emmerich am Rhein — 80 VI 268/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-18

Aktenzeichen: 80 VI 268/15

ECLI: ECLI:DE:AGKLE2:2016:0518.80VI268.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags des Antragstellers ………vom heutigen Tage erforderlich sind ,

mithin, einen Erbscheins des Inhalts zu erteilen, dass Erben des ………… geworden sind

  • Herr …. zu 18,444 Prozent,

  • Frau …. zu 18,444 Prozent,

  • das Kind ….. zu 18,444 Prozent,

  • das Kind ….. zu 18,444 Prozent,

  • das Kind ….. zu 18,444 Prozent,

  • Frau …… zu 2,5933 Prozent,

  • Herr ……. zu 2,5933 Prozent,

  • Herr …….. zu 2,5933 Prozent,

in ungeteilter Erbengemeinschaft,

werden für festgestellt erachtet.

Die sofortige Wirkung des Beschlusses wird ausgesetzt und die Erteilung des Erbscheins bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses zurückgestellt.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.