Amtsgericht Krefeld, 2012-07-16, 69 F 223/12

69 F 223/12Court of First InstanceJul 16, 2012

Full text

Amtsgericht Krefeld — 69 F 223/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-07-16

Aktenzeichen: 69 F 223/12

ECLI: ECLI:DE:AGKR:2012:0716.69F223.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

    1. Der Antragsgegner wird verurteilt, ab dem 29.06.2012 bis zum 16.07.2012 einen monatlichen Kindesunterhalt für den Antragsteller zu 1) in Höhe von 272,00 € zuzahlen, und zwar in Höhe von 180,00 € an die Stadt Krefeld, vertreten durch den Oberbürgermeister und in Höhe von 92,00 € an den Antragsteller, zu Händen der Kindesmutter.
    1. Der Antragsgegner wird verurteilt, ab dem 17.07.2012, einen monatlichen Kindesunterhalt an den Antragsteller zu 1) in Höhe von 272,00 € zu zahlen, zu Händen der Kindesmutter, jeweils monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats.
    1. Der Antragsgegner wird verurteilt, ab dem 29.06.2012 bis zum 16.07.2012 einen monatlichen Kindesunterhalt für die Antragstellerin zu 2) in Höhe von 225,00 € zu zahlen, und zwar in Höhe von 133,00 € an die Stadt Krefeld, diese vertreten durch den Oberbürgermeister und in Höhe von 92,00 € an die Antragstellerin, zu Händen der Kindesmutter.
    1. Der Antragsgegner wird verurteilt, ab dem 17.07.2012, einen monatlichen Kindesunterhalt an die Antragstellerin zu 2) in Höhe von 225,00 € zu zahlen, zu Händen der Kindesmutter, jeweils monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats.
    1. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
    1. Die Entscheidung ist sofort wirksam.

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