69 F 223/12•Amtsgericht Krefeld, 2012-07-16, 69 F 223/12
Amtsgericht Krefeld, 2012-07-16, 69 F 223/12
69 F 223/12Court of First InstanceJul 16, 2012
Full text
Amtsgericht Krefeld — 69 F 223/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-16
Aktenzeichen: 69 F 223/12
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2012:0716.69F223.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
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- Der Antragsgegner wird verurteilt, ab dem 29.06.2012 bis zum 16.07.2012 einen monatlichen Kindesunterhalt für den Antragsteller zu 1) in Höhe von 272,00 € zuzahlen, und zwar in Höhe von 180,00 € an die Stadt Krefeld, vertreten durch den Oberbürgermeister und in Höhe von 92,00 € an den Antragsteller, zu Händen der Kindesmutter.
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- Der Antragsgegner wird verurteilt, ab dem 17.07.2012, einen monatlichen Kindesunterhalt an den Antragsteller zu 1) in Höhe von 272,00 € zu zahlen, zu Händen der Kindesmutter, jeweils monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats.
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- Der Antragsgegner wird verurteilt, ab dem 29.06.2012 bis zum 16.07.2012 einen monatlichen Kindesunterhalt für die Antragstellerin zu 2) in Höhe von 225,00 € zu zahlen, und zwar in Höhe von 133,00 € an die Stadt Krefeld, diese vertreten durch den Oberbürgermeister und in Höhe von 92,00 € an die Antragstellerin, zu Händen der Kindesmutter.
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- Der Antragsgegner wird verurteilt, ab dem 17.07.2012, einen monatlichen Kindesunterhalt an die Antragstellerin zu 2) in Höhe von 225,00 € zu zahlen, zu Händen der Kindesmutter, jeweils monatlich im Voraus bis zum 1. eines jeden Monats.
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- Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
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- Die Entscheidung ist sofort wirksam.
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