14 C 23/15•Amtsgericht Krefeld, 2015-08-05, 14 C 23/15
Full text
Amtsgericht Krefeld — 14 C 23/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-05
Aktenzeichen: 14 C 23/15
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2015:0805.14C23.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
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Der Beschluss der Eigentümer in der Eigentümerversammlung vom 06.02.2015 zu TOP 3, der da lautet: "Die Immobilienverwaltung OQ, L wird mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 31.12.2019 zum Verwalter der WEG St-U-Straße 261-271 und T Straße 280-286, L bestellt", wird für ungültig erklärt.
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Der Beschluss der Eigentümer in der Eigentümerversammlung vom 06.02.2015 zu TOP 4, der da lautet: "Der bestehende Beirat (Frau BT, Herr KN, Herr TE) und die Miteigentümer Herrn NE sowie Herrn NN werden ermächtigt, den Verwaltervertrag mit der Firma OQ abzuschließen", wird für ungültig erklärt.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages leistet.
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