3 C 191/18•Amtsgericht Krefeld, 2019-03-14, 3 C 191/18
Full text
Amtsgericht Krefeld — 3 C 191/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-14
Aktenzeichen: 3 C 191/18
ECLI: ECLI:DE:AGKR:2019:0314.3C191.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 979,60 Euro zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag von 650,00 Euro für den Zeitraum vom 21.04.2018 bis zum 18.05.2018 und aus einem Betrag von 979,60 Euro seit dem 19.05.2018.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 147,56 Euro vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.10.2018 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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