Amtsgericht Lüdinghausen, 2014-10-14, 19 OWi-89 Js 1652/14-166/14

19 OWi-89 Js 1652/14-166/14Court of First InstanceOct 14, 2014

Regest

Eine erst nach Zustellung zur Akte gereichte Vollmacht ist nicht ausreichend, eine vorherige unwirksame Zustellung wirksam erscheinen zu lassen oder nachträglich zu heilen.

Full text

Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1652/14-166/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-10-14

Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1652/14-166/14

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2014:1014.19OWI89JS1652.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafabteilung

Normen: OWiG§ 33 Abs. 1 Nr. 9; StVG § 26 Abs. 3; OWiG § 46 i.V.m. StPO § 206 a

Leitsätze

Eine erst nach Zustellung zur Akte gereichte Vollmacht ist nicht ausreichend, eine vorherige unwirksame Zustellung wirksam erscheinen zu lassen oder nachträglich zu heilen.

Tenor

Das Verfahren wird nach § 46 OWiG i.V.m. § 206 a StPO auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene selbst.

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