Amtsgericht Lüdinghausen, 2015-06-15, 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15

19 OWi-89 Js 1159/15-88/15Court of First InstanceJun 15, 2015

Regest

Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch erfundenes Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt.

Full text

Amtsgericht Lüdinghausen — 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-15

Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 1159/15-88/15

ECLI: ECLI:DE:AGLH:2015:0615.19OWI89JS1159.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Amtsgericht Lüdinghausen

Leitsätze

Ein Verstoß gegen ein nicht auf gesetzlicher Grundlage beschildertes Parkverbotes durch erfundenes Zusatzschild „Elektrofahrzeuge“ stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, weil es sich hierbei nicht um eine Anordnung aufgrund einer Rechtsverordnung i.S.d. § 24 StVG handelt.

Tenor

Der Betroffene wird auf Kosten der Staatskasse, die auch seine notwendigen Auslagen trägt, freigesprochen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.