Amtsgericht Mettmann, 2017-12-27, 6 M 886/17

6 M 886/17Court of First InstanceDec 27, 2017

Full text

Amtsgericht Mettmann — 6 M 886/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-27

Aktenzeichen: 6 M 886/17

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2017:1227.6M886.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Der Erinnerung der Gläubigerin vom 07.09.2017 wird stattgegeben.

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, seine Kostenrechnung vom 05.09.2017 zu 1 DR II 492/17 unter Beachtung der Rechtsansicht des erkennenden Gerichts neu zu erstellen und die Gebühr KV 711 in Höhe von 3,25 EUR nicht in Ansatz zu bringen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.

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