Amtsgericht Langenfeld, 2010-12-15, 64 C 52/10

64 C 52/10Court of First InstanceDec 15, 2010

Full text

Amtsgericht Langenfeld — 64 C 52/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-12-15

Aktenzeichen: 64 C 52/10

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2010:1215.64C52.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 64. Zivilabteilung

Tenor

Der in der Versammlung der Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft Xstraße a -b in Hilden am 27.04.2010 zu Tagesordnungspunkt 2 (Wirtschaftsplan 2010) gefasste Beschluss über die Genehmigung des Wirtschaftsplans 2010 wird hinsichtlich des Kostenansatzes für den Heizungs- Verbrauch für ungültig erklärt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten zu 96% und der Kläger zu 4%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.