64 C 71/10•Amtsgericht Langenfeld, 2012-01-16, 64 C 71/10
Amtsgericht Langenfeld, 2012-01-16, 64 C 71/10
64 C 71/10Court of First InstanceJan 16, 2012
Full text
Amtsgericht Langenfeld — 64 C 71/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-01-16
Aktenzeichen: 64 C 71/10
ECLI: ECLI:DE:AGME2:2012:0116.64C71.10.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 64. Zivilabteilung
Tenor
sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Langenfeld vom 02.02.2011 von den Beklagten gesamtschuldnerisch 113,84 Euro - einhundertdreizehn Euro und vierundachtzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 02.03.2011 an die Klägerin zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist beigefügt bzw. bereits übersandt.
Im obigen Betrag sind 52,70 Euro an Gerichtskosten ten.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vorläufig vollstreckbar.
Den Beklagten hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung eine Sicherheit in gleicher Höhe leistet/leisten.
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