Amtsgericht Langenfeld, 2018-01-22, 31 C 77/17

31 C 77/17Court of First InstanceJan 22, 2018

Regest

Der Anspruchsübergang auf den Rechtsschutzversicherer umfasst keine Zahlungsansprüche, die nicht aufgrund von Rechtsverfolgungshandlungen entstanden sind.

Full text

Amtsgericht Langenfeld — 31 C 77/17 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-22

Aktenzeichen: 31 C 77/17

ECLI: ECLI:DE:AGME2:2018:0122.31C77.17.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 31. Zivilabteilung

Normen: VVG §§ 86,125

Leitsätze

Der Anspruchsübergang auf den Rechtsschutzversicherer umfasst keine Zahlungsansprüche, die nicht aufgrund von Rechtsverfolgungshandlungen entstanden sind.

Tenor

Die Klage wird in Höhe von 2.047,86 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.02.2017 abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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