Amtsgericht Ratingen, 2005-12-14, 3 F 113/05

3 F 113/05Court of First InstanceDec 14, 2005

Full text

Amtsgericht Ratingen — 3 F 113/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-12-14

Aktenzeichen: 3 F 113/05

ECLI: ECLI:DE:AGME3:2005:1214.3F113.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.572,95 € nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2005 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu ¾ und zu gleichen Anteilen die außergerichtlichen Auslagen der Streitverkündeten, die ¼ ihrer Kosten selbst tragen; der Beklagten werden ¼ der Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110% des von ihr beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.Ihr wird jedoch nachgelassen, die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung gegen 110% des gegen sie zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte oder die Streitverkündete vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.