Amtsgericht Ratingen, 2011-03-08, 5 F 320/10

5 F 320/10Court of First InstanceMar 8, 2011

Full text

Amtsgericht Ratingen — 5 F 320/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-08

Aktenzeichen: 5 F 320/10

ECLI: ECLI:DE:AGME3:2011:0308.5F320.10.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin ab Dezember 2010 folgenden monatlichen Unterhalt zu zahlen:

Für das am 00.00.0000 geborene Kind M Kindesunterhalt in Höhe von 590 € (682 € abzüglich 92 € Kindergeldanteil),

Für das am 00.00.0000 geborene Kind U 590 € (682 € abzüglich 92 € Kindergeldanteil).

Für das am 00.00.0000 geborene Kind K N 488 € (583 € abzüglich 95 € Kindergeldanteil),

sowie für die Antragstellerin selbst:

2.115 €;

Ferner einen Unterhaltsrückstand auf den Kindes- und Trennungsunterhalt in der Zeit von Januar 2010 bis November 2010 in Höhe von 4.653,00 €.

Im Übrigen werden die Anträge auf Zahlung von Unterhalt zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.