Amtsgericht Ratingen, 2018-04-04, 8 C 298/17

8 C 298/17Court of First InstanceApr 4, 2018

Full text

Amtsgericht Ratingen — 8 C 298/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-04

Aktenzeichen: 8 C 298/17

ECLI: ECLI:DE:AGME3:2018:0404.8C298.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch unbedingte, unbefristete, unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer auf dem Gebiet der Europäischen Union geschäftsansässigen Bank, Genossenschaftsbank oder öffentlich- rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

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