Amtsgericht Mönchengladbach, 2011-04-29, 5 C 571/10

5 C 571/10Court of First InstanceApr 29, 2011

Full text

Amtsgericht Mönchengladbach — 5 C 571/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-29

Aktenzeichen: 5 C 571/10

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2011:0429.5C571.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Einzelrichter

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.127,17 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 23.09.2010 sowie eine Nebenforderung in Höhe von 96,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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