36 C 352/12•Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-01-19, 36 C 352/12
Amtsgericht Mönchengladbach, 2013-01-19, 36 C 352/12
36 C 352/12Court of First InstanceJan 19, 2013
Regest
Ein Rechtsdienstleister, der damit wirbt, dass seine Leistungen nur im Erfolgsfall zu vergüten seien, kann sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Entschädigung wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung versprechen lassen.
Full text
Amtsgericht Mönchengladbach — 36 C 352/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-19
Aktenzeichen: 36 C 352/12
ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2013:0119.36C352.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Normen: BGB § 306a, 307, 308 Nr. 7, 309 Nr. 5, Nr. 6, 611, 628 Abs. 1, 675 Abs. 1, VO; Nr. 261/2004
Leitsätze
Ein Rechtsdienstleister, der damit wirbt, dass seine Leistungen nur im Erfolgsfall zu vergüten seien, kann sich durch Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Entschädigung wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung versprechen lassen.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung der Klägerin wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.