Amtsgericht Mönchengladbach, 2015-07-14, 128 Ls 44/15

128 Ls 44/15Court of First InstanceJul 14, 2015

Full text

Amtsgericht Mönchengladbach — 128 Ls 44/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-14

Aktenzeichen: 128 Ls 44/15

ECLI: ECLI:DE:AGMG1:2015:0714.128LS44.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

Der Angeklagte ist des versuchten Betruges schuldig.

Gegen den Angeklagten wird deshalb und unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 16.08.2011 (Aktenzeichen: 128 Ls-602 Js 1013/11-40/11) wegen der dort festgestellten Taten eine Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und elf Monaten verhängt.

Von der Auferlegung von Kosten und Auslagen - auch der notwendigen Auslagen des Angeklagten - wird abgesehen.

Angewendete Vorschriften: §§ 263 Abs. 1, Abs. 2, 22, 23 Abs. 1, 25 Abs. 2 StGB, 1, 105 ff. JGG

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