Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, 2013-10-23, 15 C 434/09

15 C 434/09Court of First InstanceOct 23, 2013

Full text

Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt — 15 C 434/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-10-23

Aktenzeichen: 15 C 434/09

ECLI: ECLI:DE:AGMG2:2013:1023.15C434.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15 C

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils vollstreckbaren Betrages leisten.

Die Berufung wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.