Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2014-09-04, 18 C 364/13

18 C 364/13Court of First InstanceSep 4, 2014

Full text

Amtsgericht Bad Oeynhausen — 18 C 364/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-04

Aktenzeichen: 18 C 364/13

ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2014:0904.18C364.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 478,13 € zu zahlen nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.08.2013.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Beklagten dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen sie vollstreckbaren Betrages, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  5. Die Berufung wird zugelassen.

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