18 C 208/14•Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2014-11-27, 18 C 208/14
Amtsgericht Bad Oeynhausen, 2014-11-27, 18 C 208/14
18 C 208/14Court of First InstanceNov 27, 2014
Full text
Amtsgericht Bad Oeynhausen — 18 C 208/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-11-27
Aktenzeichen: 18 C 208/14
ECLI: ECLI:DE:AGMI2:2014:1127.18C208.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 127,17 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.02.2014.
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Die Beklagten werden außerdem als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von Anwaltskosten in Höhe von 72,90 € gegenüber den Rechtsanwälten … freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 90 % und die Beklagten tragen 10 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt gegen ihn vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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