Amtsgericht Monschau, 2016-05-04, 1 C 148/15

1 C 148/15Court of First InstanceMay 4, 2016

Full text

Amtsgericht Monschau — 1 C 148/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-05-04

Aktenzeichen: 1 C 148/15

ECLI: ECLI:DE:AGMON:2016:0504.1C148.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.390,00 € sowie an die Firma W auf deren Ersatzwagenrechnung Nr. 20-#####/#### vom 16.03.2015 einen Betrag in Höhe von 310,55 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.07.2015 zu zahlen.

Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung 386,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  1. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagten zu 84%.

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