1 C 148/15•Amtsgericht Monschau, 2016-05-04, 1 C 148/15
Full text
Amtsgericht Monschau — 1 C 148/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-04
Aktenzeichen: 1 C 148/15
ECLI: ECLI:DE:AGMON:2016:0504.1C148.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.390,00 € sowie an die Firma W auf deren Ersatzwagenrechnung Nr. 20-#####/#### vom 16.03.2015 einen Betrag in Höhe von 310,55 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.07.2015 zu zahlen.
Weiterhin wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin als nicht streitwerterhöhende Nebenforderung 386,75 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.07.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 16 % und die Beklagten zu 84%.
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