Amtsgericht Münster, 2010-06-24, 46 F 127/09

46 F 127/09Court of First InstanceJun 24, 2010

Regest

Keine Anwendung der Drittelmethoden, wenn die neue Ehefrau vollschichtig berufstätig ist und die geschiedene Ehefrau zwei schulpflichtige Kinder betreut.

Full text

Amtsgericht Münster — 46 F 127/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-06-24

Aktenzeichen: 46 F 127/09

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2010:0624.46F127.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 46. Abteilung für Familiensachen

Normen: § 1570 BGB

Leitsätze

Keine Anwendung der Drittelmethoden, wenn die neue Ehefrau vollschichtig berufstätig ist und die geschiedene Ehefrau zwei schulpflichtige Kinder betreut.

Tenor

1.)

Der Vergleich vor dem Amtsgericht – Familiengericht – N vom 16.08.2007 (Aktenzeichen: 46 F ###/##) wird mit Wirkung ab dem 01.05.2009 dahingehend abgeändert, dass der Kläger nur noch verpflichtet ist, an die Beklagte monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 393,00 € sowie Alltagsvorsorgeunterhalt in Höhe von 99,00 €, ab dem 01.01.2010 monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 267,00 € sowie Alltagsvorsorgeunterhalt in Höhe von 67,00 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.)

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

3.)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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