46 F 127/09•Amtsgericht Münster, 2010-06-24, 46 F 127/09
Amtsgericht Münster, 2010-06-24, 46 F 127/09
46 F 127/09Court of First InstanceJun 24, 2010
Regest
Keine Anwendung der Drittelmethoden, wenn die neue Ehefrau vollschichtig berufstätig ist und die geschiedene Ehefrau zwei schulpflichtige Kinder betreut.
Full text
Amtsgericht Münster — 46 F 127/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-24
Aktenzeichen: 46 F 127/09
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2010:0624.46F127.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 46. Abteilung für Familiensachen
Normen: § 1570 BGB
Leitsätze
Keine Anwendung der Drittelmethoden, wenn die neue Ehefrau vollschichtig berufstätig ist und die geschiedene Ehefrau zwei schulpflichtige Kinder betreut.
Tenor
1.)
Der Vergleich vor dem Amtsgericht – Familiengericht – N vom 16.08.2007 (Aktenzeichen: 46 F ###/##) wird mit Wirkung ab dem 01.05.2009 dahingehend abgeändert, dass der Kläger nur noch verpflichtet ist, an die Beklagte monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 393,00 € sowie Alltagsvorsorgeunterhalt in Höhe von 99,00 €, ab dem 01.01.2010 monatlichen nachehelichen Unterhalt in Höhe von 267,00 € sowie Alltagsvorsorgeunterhalt in Höhe von 67,00 € zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.)
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3.)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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