Amtsgericht Münster, 2012-11-14, 48 C 4303/11

48 C 4303/11Court of First InstanceNov 14, 2012

Full text

Amtsgericht Münster — 48 C 4303/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-14

Aktenzeichen: 48 C 4303/11

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2012:1114.48C4303.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht

Normen: BGB §§ 823, 254

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.967,44 € nebst Zinsen darauf in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.02.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger gegenüber Rechtsanwalt Dr. C. aus N. von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 316,18 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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