Amtsgericht Münster, 2015-12-18, 77 IN 53/13

77 IN 53/13Court of First InstanceDec 18, 2015

Regest

Einem einzelnen Gläubiger, insbesondere dem Gläubiger, dessen geltend gemachte Forderung bestritten ist, steht kein Ablehnungsrecht wegen der Besorgnis der Befangenheit zu.

Full text

Amtsgericht Münster — 77 IN 53/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-18

Aktenzeichen: 77 IN 53/13

ECLI: ECLI:DE:AGMS:2015:1218.77IN53.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Amtsgericht

Normen: InsO § 4; RPflG § 10; ZPO § 42

Leitsätze

Einem einzelnen Gläubiger, insbesondere dem Gläubiger, dessen geltend gemachte Forderung bestritten ist, steht kein Ablehnungsrecht wegen der Besorgnis der Befangenheit zu.

Tenor

Der sofortigen Beschwerde des Gläubigers T vom 17.12.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Münster vom 03.12.2015 wird nicht abgeholfen.

Das Verfahren wird dem Landgericht Münster – Beschwerdekammer – zur abschließenden Entscheidung vorgelegt.

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