The AI workspace for legal professionals
- Legal research with access to more than 1 million sources
- Document automation
- Matter management
- Hosted in the EU and Switzerland
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
The AI workspace for legal professionals
Try it free for 14 days (10 questions/day during trial)
124 F 13/20•Amtsgericht Münster, 2020-03-03, 124 F 13/20
124 F 13/20Court of First InstanceMar 3, 2020
Die Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft durch ein in Deutschland lebendes Kind, vertreten durch die Eltern bedarf nicht der Genehmigung des Familiengerichts, wenn der Anfall der Erbschaft nur aufgrund der vorherigen Ausschlagung eines Elternteils erfolgt ist.
Entscheidungsdatum: 2020-03-03
Aktenzeichen: 124 F 13/20
ECLI: ECLI:DE:AGMS:2020:0303.124F13.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: BGB § 1643 Abs. 1,; KSÜ Art. 15
Die Ausschlagung einer in Polen angefallenen Erbschaft durch ein in Deutschland lebendes Kind, vertreten durch die Eltern bedarf nicht der Genehmigung des Familiengerichts, wenn der Anfall der Erbschaft nur aufgrund der vorherigen Ausschlagung eines Elternteils erfolgt ist.
wird die von den Kindeseltern angeregte Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung für die Ausschlagung der Erbschaft nach der am #### geborenen und am #### verstorbenen Frau O. D. versagt. Es wird festgestellt, dass es einer solchen Genehmigung vorliegend nicht bedarf.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.