Amtsgericht Neuss, 1992-09-10, 33 C 621/91

33 C 621/91Court of First InstanceSep 10, 1992

Full text

Amtsgericht Neuss — 33 C 621/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-09-10

Aktenzeichen: 33 C 621/91

ECLI: ECLI:DE:AGNE:1992:0910.33C621.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Abteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerinkann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von DM 900,-- abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Voll-

streckung in gleicher Höhe Sicherheit leisten.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unbefristete, unbedingte

Bürgschaft eines als Zoll- und Steuerbürden zugelassenen deutschen

Kreditinstitutes bewirkt werden.

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