Amtsgericht Neuss, 2007-08-15, 80 C 2448/06

80 C 2448/06Court of First InstanceAug 15, 2007

Full text

Amtsgericht Neuss — 80 C 2448/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-08-15

Aktenzeichen: 80 C 2448/06

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2007:0815.80C2448.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: durch die Richterin am Amtsgericht

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, über den rechtskräftigen Teil des Versäumnisurteils vom 26.Juli 2006 in Höhe von 1.2o5,59 EUR hinaus 577,68 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.11.2005 zu zahlen; im Übrigen wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils die Klage bezüglich eines Betrages 385,12 EUR abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 18/100 und der Beklagte zu 82/100.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 EUR abwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

100,00 EUR abwenden, es sei denn, der Beklagte leistet vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit.

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