Amtsgericht Neuss, 2009-06-23, 101 C 102/08

101 C 102/08Court of First InstanceJun 23, 2009

Full text

Amtsgericht Neuss — 101 C 102/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-06-23

Aktenzeichen: 101 C 102/08

ECLI: ECLI:DE:AGNE:2009:0623.101C102.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 101. Abteilung

Tenor

Sind auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Neuss vom 15.12.2008 von der Verwalterin, … 1.657,93 Euro - eintausendsechshundertsiebenundfünfzig Euro und dreiundneunzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 26.01.2009 an den Kläger zu 1 zu erstatten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Im obigen Betrag sind 588,00 Euro an Gerichtskosten enthalten.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.100,00 Euro vorläufig vollstreckbar.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.