Amtsgericht Oberhausen, 2013-06-14, 36 C 226/13

36 C 226/13Court of First InstanceJun 14, 2013

Full text

Amtsgericht Oberhausen — 36 C 226/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-06-14

Aktenzeichen: 36 C 226/13

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2013:0614.36C226.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin EUR 710,20 (siebenhundertzehn 20/100 Euro) nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 10.10.2012 sowie weitere EUR 120,89 nebst 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2013 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/3 die Beklagten als Gesamtschuldner, zu 2/3 die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Als Sicherheit ist auch die Bürgschaft einer Großbank oder Sparkasse mit Geschäftssitz in Deutschland zugelassen.

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