Amtsgericht Paderborn, 2019-08-07, 51 C 173/19

51 C 173/19Court of First InstanceAug 7, 2019

Full text

Amtsgericht Paderborn — 51 C 173/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-08-07

Aktenzeichen: 51 C 173/19

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0807.51C173.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 03.07.2019, Az. 51 C 173/19 wird aufgehoben.

Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, die bei ihr für den Verfügungskläger geführten Girokonten Nr. … und … sowie die gesamte bisherige Geschäftsbeziehung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache fortzuführen.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.

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