10 C 93/02•Amtsgericht Solingen, 2002-11-22, 10 C 93/02
Amtsgericht Solingen, 2002-11-22, 10 C 93/02
10 C 93/02Court of First InstanceNov 22, 2002
Full text
Amtsgericht Solingen — 10 C 93/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-11-22
Aktenzeichen: 10 C 93/02
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2002:1122.10C93.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 10
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 108,64 Euro
(i. B. Einhundertundacht 64/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 29.12.2001
zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 39 % und
der Beklagte 61 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden,
wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von
110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn
nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %
des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Berufung wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.