13 C 400/11•Amtsgericht Solingen, 2012-08-01, 13 C 400/11
Amtsgericht Solingen, 2012-08-01, 13 C 400/11
13 C 400/11Court of First InstanceAug 1, 2012
Full text
Amtsgericht Solingen — 13 C 400/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-01
Aktenzeichen: 13 C 400/11
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2012:0801.13C400.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13 C
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 673,60 € nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr aus 2.887,46 € für den Zeitraum vom 5.11.2010 bis zum 31.3.2011, und aus 673,60 € seit dem 1.4.2011 in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Die Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin weitere 316,18 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4.5.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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