11 C 628/14•Amtsgericht Solingen, 2015-04-22, 11 C 628/14
Amtsgericht Solingen, 2015-04-22, 11 C 628/14
11 C 628/14Court of First InstanceApr 22, 2015
Full text
Amtsgericht Solingen — 11 C 628/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-04-22
Aktenzeichen: 11 C 628/14
ECLI: ECLI:DE:AGSG:2015:0422.11C628.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 929,34 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.675,79 € für den Zeitraum vom 30.09.2014 bis zum 04.11.2014 und aus 929,34 € ab dem 05.11.2014 zu zahlen.
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 255,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 05.12.2014 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 75 % zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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